Kommerzieller Leitfaden für Beleuchtungsnormen am Arbeitsplatz
Fehlendes Tageslicht und ein falsches Lichtkonzept am Arbeitsplatz können nicht nur zu gesundheitlichen Beschwerden führen, sondern auch die Produktivität der Mitarbeitenden negativ beeinflussen. Welche Beleuchtungsnormen am Arbeitsplatz sind zu beachten? Welche Beleuchtungsanforderungen gibt es in verschiedenen Arbeitsbereichen?
Beleuchtungsnormen am Arbeitsplatz. Welche Vorschriften sind zu beachten?
Zu den wichtigsten Vorschriften, die die Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz und im Büro regeln, gehört die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach der Verordnung müssen Arbeitsstätten ausreichend Tageslicht erhalten. Selbstverständlich müssen sie auch mit der künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, die sowohl der Sicherheit als auch dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dienen.
Mehr Informationen über die Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“. Darüber hinaus muss auch die Norm DIN EN 12464-1 bei der Planung der künstlichen Beleuchtung am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Diese Norm bestimmt die lichttechnischen Anforderungen am Arbeitsplatz.
Einige wichtige Regeln, die zu beachten sind
Die wichtigsten Vorschriften, die bei der Planung der Beleuchtung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind:
- In seinem Lichtkonzept muss man Tageslicht berücksichtigen. Arbeitsräume (verschiedener Art) sollten eine Sicht nach draußen ermöglichen;
- Tageslicht ist auch in Pausen- und Aufenthaltsräumen sehr wichtig. Diese Räume sollten vor allem Tageslicht erhalten;
- Sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Lichtrichtung in Arbeitsstätten sollten an bestimmte Tätigkeiten angepasst werden. Das betrifft künstliche Beleuchtung und Tageslicht;
- Beleuchtungsanlagen am Arbeitsplatz dürfen auf keinen Fall die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden;
- Man muss eine Sicherheitsbeleuchtung am Arbeitsplatz planen, die bei Ausfall der normalen künstlichen Beleuchtung der Sicherheit dient.
Die richtige Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz
Zu relevanten Aspekten, die man bei der Planung der künstlichen Beleuchtung in Arbeitsstätten berücksichtigen muss, gehört auch die Beleuchtungsstärke.
Wie viel Licht wird am Arbeitsplatz benötigt? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Beleuchtungsstärke ist von der individuellen Sehaufgabe abhängig. Hervorzuheben ist, dass eine allgemeine Beleuchtung für eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Raumes sorgt. Allerdings wird der Beleuchtungsbedarf einzelner Arbeitsplätze auf diese Weise nicht berücksichtigt. Die ArbStättV schreibt eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux für einen herkömmlichen Arbeitsplatz vor.
In Anhang 1 der ASR A3.4 gibt es die Mindestwerte der Beleuchtungsstärken und Farbwiedergabeindizes für verschiedene Arbeitsbereiche, die eingehalten werden sollten. Z. B. in Lagerräumen mit Leseaufgaben sollte die Beleuchtungsstärke über 200 Lux betragen. Bei der Farbprüfung wird eine deutlich höhere Beleuchtungsstärke von min. 1000 Lux empfohlen. Weitere Informationen finden Sie in der ASR.
Maßnahmen zur Begrenzung von Blendung
In der Arbeitsstättenverordnung ist die Vermeidung von Blendung für verschiedene Leuchtmittel festgehalten. Bei der Wahl der Leuchten und Leuchtmittel für bestimmte Arbeitsbereiche sollte man nicht nur ihre Beleuchtungsstärke, sondern auch die Betriebsbedingungen am Arbeitsplatz in Betracht ziehen. Eine gute Leistung stellen z. B. Leuchten dar, die vielfältige Einstell- und Positionierungsmöglichkeiten bieten.
Folgende Maßnahmen können ergriffen werden:
- Abschirmung bei Leuchten mit hoher Leuchtdichte;
- Richtige Anordnung der Leuchten;
- Verringerung von Helligkeitsunterschieden im Arbeitsraum;
- Verwendung von gut entblendeten Leuchten.
Eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz
Es ist unbestritten, dass die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz einen großen Einfluss auf die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten ausübt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und anderer Vorschriften bei der Planung der Beleuchtung in Arbeitsstätten zu beachten. Die Stärke der Beleuchtung muss an die individuellen Bedürfnisse (Sehaufgaben) der Beschäftigten angepasst werden.