ESG wird für polnische Unternehmen zu einem neuen Standard. Die Berichterstattung über Aktivitäten zur Klimaneutralität, lokale Gemeinschaften und Mitarbeiter soll den Prozess der Anpassung an die wachsenden Anforderungen der Realität unterstützen, denen sich alle Unternehmer im Laufe der Zeit stellen müssen.
Neue Vorschriften zur ESG-Berichterstattung verlangen von Unternehmen, Berichte gemäß der EU-CSRD-Richtlinie einzureichen. Die Vorteile der Arbeit für eine nachhaltige Entwicklung sind jedoch vielversprechend und lassen keinen Zweifel daran: Es ist Zeit für eine Veränderung. Die Bandbreite der Möglichkeiten ist riesig und erfordert nicht immer einen großen finanziellen Aufwand. Unternehmen können in einem bestimmten Bereich oder in mehreren Bereichen gleichzeitig aktiv werden und so zu nachahmungswürdigen Marken werden.
Die durchgeführten Aktivitäten und die Transparenz des Unternehmens bestimmen zunehmend die Geschäftsbeziehungen und haben auch großen Einfluss auf die Entscheidungen von Verbrauchern und potenziellen Mitarbeitern. Heute kommt es nicht nur auf die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen an, sondern auch auf Produktionsmethoden und Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Markenimage
ESG-Berichterstattung hat einen erheblichen Einfluss auf das Markenimage. Die abgegebenen Erklärungen zeigen das Engagement des Unternehmens für die Herausforderungen, vor denen es steht, und stärken das Image eines vertrauenswürdigen Herstellers und Arbeitgebers. Das Bewusstsein, ein nachhaltiges Arbeitsumfeld unter Berücksichtigung der natürlichen Umwelt und der unmittelbaren Umgebung zu gestalten, ist heute ein Indikator für die Kraft des Unternehmens als Impulsgeber globaler Veränderungen.
Innovation und mehr Effizienz
Das Streben nach nachhaltiger Entwicklung erfordert die Überprüfung und Verbesserung des bestehenden Geschäftssystems. Durch die Identifizierung verbesserungswürdiger Bereiche und die Implementierung effizienterer Praktiken steigern Unternehmen ihre betriebliche Effizienz, was wiederum zu besseren Finanzergebnissen führt.
Innovativer Ansatz
Jede Veränderung treibt Innovation voran. Wir beobachten derzeit einen deutlichen Wandel in den Unternehmen hin zu hochmodernen Technologien, die die negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt verringern und den Arbeitskomfort erhöhen. Das Streben nach immer fortschrittlicheren Lösungen führt zur Schaffung neuer, noch besserer Optionen.
Die Einführung der Meldepflicht gliederte sich in drei Phasen:
- Große öffentliche Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen oder andere in der NFRD-Richtlinie festgelegte Kriterien erfüllen, werden die ersten sein, die für ihre nachhaltigen Entwicklungsstrategien Rechenschaft ablegen müssen. Diese werden ihre Berichte im Jahr 2025 vorlegen.
- Mittlere und größere Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und bestimmte Bilanz- und Umsatzgrenzen überschreiten, unterliegen ab 2025 der Meldepflicht, die erste Meldung erfolgt im Jahr 2026.
- Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen sind jedoch ab 2026 zur Meldung verpflichtet, die Meldungen sollen ab 2027 erfolgen, allerdings wurde für sie eine spezielle Opt-out-Klausel vorbereitet, die den gesamten Prozess bis 2028 verlängert.