Ja, in Polen ist der Arbeitgeber gemäß der MPiPS-Verordnung über allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (Vorschriften 26.2, 39.1 und 40.1) verpflichtet, für angemessene Lichtverhältnisse zu sorgen, einschließlich der Verringerung unangenehmer Blendung.