Einheitlicher Blendungsbewertungsindex (UGR)
Bei der Bewertung der unangenehmen Blendung in Räumen und an Arbeitsplätzen wird der in der Beleuchtungsplanung ermittelte Unified Glare Rating (UGR) mit dem Grenzwert (maximal zulässige Blendung) dieses Parameters nach EN 12464-1 verglichen. Es wird also davon ausgegangen, dass die unangenehme Blendung begrenzt ist, wenn die UGR-Anforderungen in der Beleuchtungsplanung eingehalten werden. Aber auch eine solche Bewertung wird nicht durchgeführt, da der Arbeitgeber in der Regel nicht über eine Dokumentation der Beleuchtungsplanung verfügt. Blendung ist also kein Parameter, der in der Arbeitsumgebung objektiv überwacht und bewertet werden kann, was vor allem daran liegt, dass es keine standardisierte Messmethode und kein Messgerät gibt. Eine solche Bewertung sollte jedoch durchgeführt werden, um die Einhaltung der Bestimmungen von 26.2, 39.1 und 40.1 der MPiPS-Verordnung über
allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
Lb - Leuchtdichte des Hintergrunds, L - Leuchtdichte der leuchtenden Teile jeder Leuchte in Richtung des Auges des Beobachters, w - Raumwinkel der leuchtenden Teile jeder Leuchte in Richtung des Auges des Beobachters, p - Guth'scher Positionsindex für jede einzelne Leuchte, der sich auf die Position der Leuchte relativ zur Sichtlinie bezieht.
Der Index kann Werte zwischen 10 und 30 annehmen.
UGR und empfundenes Unbehagen
10 nicht erkennbar
13 kaum wahrnehmbar
16 spürbar
19 akzeptabel
22 inakzeptabel
25 kaum erträglich
28 unerträglich
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